Veranstaltung: | Landesparteirat Erfurt 11.08.2017 |
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Tagesordnungspunkt: | 3. Gebiets-, Funktional. und Verwaltungsreform |
Antragsteller*in: | KV Nordhausen (dort beschlossen am: 10.08.2017) |
Status: | Angenommen |
Beschlossen am: | 11.08.2017 |
Eingereicht: | 10.08.2017, 13:40 |
Themenbereich: | Gebiets-Funktional-Verwaltungsreform |
GFVR 02-neu: Die Gebietsreform braucht Transparenz, klare Kriterien und eine ernstgemeinte Bürger*innenbeteiligung
Antragstext
Hiermit fordert der Landesparteirat den Landesvorstand und die bündnisgrüne
Landtagsfraktion dazu auf, bei Gesprächen mit den Koalitionspartnern darauf zu
bestehen, dass bei der Kreisgebietsreform klare Kriterien für die Zusammenlegung
von Landkreisen, die Benennung von Kreisstädten und die Neustrukturierung der
Verwaltungen benannt werden.
Diese Kriterien sollen dazu dienen, die Kreisgebietsreform und die dazu
notwendigen Maßnahmen erklärbar, nachvollziehbar und im Sinne der Bürger*innen
zu gestalten. Sie bilden zum einen die Grundlage für mögliche sachliche
Diskussionen und zum anderen einen Fahrplan, dem die Reform in ganz Thüringen
dann folgt. Mit der Formulierung der Kriterien sollen der Zweck, die Ziele und
mögliche Auswirkungen der Reformen benannt und durch das Innenministerium und
Koalitionsvertreter*innen den Bürger*innen vor Ort nachvollziehbar dargelegt
werden.
Ein weiteres wichtiges Kriterium des bündnisgrünen Landesverbandes Thüringens
ist die Bürger*innenbeteiligung. Eine solche tiefgreifende Reform lässt sich
nicht ohne die Beteiligung der örtlichen Bevölkerung und kommunalen
Mandatsträger*innen durchführen. Dafür braucht es unter anderem eine
transparente Kommunikation, anhand derer auch Maßnahmen ergebnisoffen diskutiert
werden können.
Begründung
Der Landesparteirat bekennt sich zur Notwendigkeit der dreigliedrigen Gebietsreform in Gemeinde-, Funktional- und Kreisgebietsreform.
Die Kreisverbände müssen jedoch leider zur Kenntnis nehmen, dass sie besonders bei der Kreisgebietsreform vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Diese Entscheidungen sollen sie dann als Teil einer Partei, die der rot-rot-grünen Koalition angehört, sowohl vor ihren Mitgliedern, den kommunalen Mandatsträger*innen als auch den Anwohner*innen vertreten, ohne wirklich transparente und nachvollziehbare Argumente an die Hand zu bekommen.
Als bündnisgrüne Partei, die sich bislang immer für die Stärkung der Basisdemokratie ausgesprochen hat und sie auch innerparteilich lebt, müssen wir feststellen, dass in der aktuellen Vorgehensweise insbesondere bei der Kreisgebietsreform die Bürger*innenbeteiligung deutlich zu wünschen übrig lässt. Es werden weder Bürger*innen noch kommunale Mandatsträger*innen um ihre Meinung gebeten oder um Anregungen zu den Reformen gefragt.
Als Kreisverbände sprechen wir uns gegen innerparteiliche oder parteipolitische Machtspiele aus. Maßnahmen zur Durchführung der notwendigen Reformen sollten anhand nachvollziehbarer, sachlicher Kriterien vollzogen werden und nicht anhand von Machtspielereien im Sinne von parteistrategischen Überlegungen zur Stärkung einzelner Landräte, Bürgermeister oder der einzelnen Partei in der Wählergunst. Nur mit klaren Kriterien und transparenter Kommunikation kann man auch mit den Bürger*innen in den Dialog treten und mit ihnen das Für und Wider bestimmter Positionen diskutieren. Die Entscheidungswege müssen mit einem klaren Kriterienkatalog zu bestimmten Entscheidungen, die das Innenministerium und die Koalitionäre treffen, transparent gestaltet werden. Nur so lässt sich auch für Unterstützung innerhalb der Bevölkerung werben.
Unterstützer*innen
- (Kreisvorstand KV Kyffhäuserkreis)
- (Kreisvorstand KV Weimar)
- Claudius Hille (KV Eichsfeld)
- Max Reschke (KV Weimarer Land)
- Cornelia Rein (RV SMS)
- Marie-Luise Markgraf-Leischner (RV SMS)
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